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Die CE- und RoHS-Kennzeichnung sind immer wieder Gegenstand von teils hitzigen und unsachlichen Diskussionen im Internet. Wir möchten hier einmal darstellen, wie wir zu diesem Thema stehen und welche gesetzlichen Rahmenbedingungen der Kennzeichnungspflicht von Produkten in der EU zugrundeliegen.

Die CE-Kennzeichnung

Was ist CE?

Die Abkürzung CE bedeutet Communautè Europèenne (franz. Für Europäische Gemeinschaft). Die CE-Kennzeichnung ist eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Zu den zahlreichen kennzeichnungspflichtigen Produkten gehören u.a. auch elektrische Betriebsmittel und Maschinen. Sie ist kein Güte- oder Sicherheitssiegel (Qualitätszeichen).

Wozu gibt es die CE-Kennzeichnung?

Durch die CE-Kennzeichnung sollen dem Endverbraucher im freien Warenverkehr sichere Produkte gewährleistet werden, zumindest innerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes und der darin befindlichen Europäischen Gemeinschaft.

Was sind die Anforderungen an eine CE-Kennzeichnung?

In den EG-Richtlinien gemäß Art. 95 EG-Vertrag, den sog. Binnenmarktrichtlinien, sind für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen festgelegt, die nicht unterschritten werden dürfen. Ein Produkt darf nur dann in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn es den Bestimmungen sämtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht.

Was sagt eine CE-Kennzeichnung aus?

Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht und die Mindestanforderungen eingehalten wurden. Die CE-Kennzeichnung bedeutet nicht in jedem Fall, dass das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde.

Wer kennzeichnet die entsprechenden Produkte?

Verantwortlich für die Kennzeichnung ist i.d.R. der Hersteller des Produkts. Für Hersteller außerhalb der EU ist ein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter erforderlich. Kommt der Hersteller außerhalb der EU seiner Pflicht nicht nach, geht diese Verpflichtung an dessen Beauftragten in der EU, den Importeur oder letztlich an den Inverkehrbringer (=Verkäufer) über.

Die RoHS-Kennzeichnung

Was ist RoHS?

Die Abkürzung RoHS steht für Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment und bedeutet „Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“. Es ist eine Zusammenfassung der EG-Richtlinie 2002/95/EG zum Verbot bestimmter Substanzen bei der Herstellung und Verarbeitung von elektrischen und elektronischen Geräten und Bauteilen sowie die jeweilige Umsetzung in nationales Recht.

Welches Ziel hat diese Richtlinie?

Das Ziel dieser Richtlinie ist es, problematische und giftige Bestandteile aus diesen Produkten, wie z.B. Blei, Quecksilber oder auch Cadmium, zu verbannen und die Einführung entsprechender Ersatzprodukte zu verstärken. Dies hat direkte Auswirkungen auf beteiligte Firmen wie Importeure, Einzelunternehmen, Geschäfte, Handelsketten und auch den Verbraucher.
Geräte, die die Richtlinien nicht erfüllen und die die vorgeschriebenen Richtwerte nicht einhalten, dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die Umsetzung von RoHS ist das wohl aufwendigste Projekt, mit dem die Elektro- und Elektronikindustrie jemals konfrontiert wurde.

Gibt es gesetzliche Regelungen zu dieser EU-Richtlinie?

In Deutschland trat am 16. März 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft, das neben der RoHS auch die EU-Direktive WEEE (Reduktion und Entsorgung von Elektronikschrott) in deutsches Recht umsetzte. Die Übergangsfrist für die betroffenen Hersteller und Branchen lief bis zum 1. Juli 2006.

Welche Regelungen gibt es in Staaten außerhalb der Europäischen Union?

In der Volksrepublik China z.B. trat am 1. März 2007 die „ChinaRoHS“ (Management Methods for Controlling Pollution Caused by Electronic Information Products Regulation) in Kraft. Auf die Industrie kommt damit ein breites Regelwerk mit Stoffverboten, Zertifizierungen und/oder Zollkontrollen sowie Kennzeichnungspflichten zu. Der Geltungsbereich dieser Richtlinie bezieht sich zunächst auf dieselben sechs Stoffklassen, auf die sich auch die RoHS-Richtlinie bezieht. Zudem gibt es noch Vorgaben zur Energieeffizienz, einfachem Recycling und Umweltverträglichkeit. Auch die Verpackung muss umweltverträglich sein und die Materialien sind zu benennen.

Wie steht YOW! zu dieser Verantwortung?

Wir bei YOW! nehmen die in Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung und ROHS vom Gesetzgeber an die Importeure und Verkäufer übertragene Verantwortung und Pflichten sehr ernst. Wir unternehmen alle Anstrengungen, um alle damit in Zusammenhang stehende Normen und Gesetze nachhaltig umzusetzen und einzuhalten. Darauf können sich unsere Kunden in ganz Europa und dem Rest der Welt jederzeit verlassen!